10-Punkte-Programm zur Zukunft des Wolfes in Deutschland

Die neuen amtlichen Zahlen des Bundesamtes für Naturschutz belegen eine dramatische Zunahme des Wolfsbestandes in Deutschland. Das hat erhebliche Folgen für den ländlichen Raum, die Landnutzer und vor allem die Weidetierhaltung – die Schäden steigen weiter an, naturnahe Weidewirtschaft gerät in Gefahr und gleichzeitig schwindet die Akzeptanz für den Wolf. Das Aktionsbündnis Forum Natur und die Weidetierhalterverbände fordern darum:

1. Wolfsbestand in Deutschland nicht kleinreden
Die Zählweise des Bundesamtes für Naturschutz muss zeitnah und nachvollziehbar sein. Sie darf
nicht lediglich auf die Anzahl der Einzeltiere, Paare und Rudel abstellen, sondern muss den daraus
resultierenden Gesamtbestand erfassen.


2. Der günstige Erhaltungszustand des Wolfes ist erreicht
In Anlehnung an wissenschaftliche Publikationen handelt es sich bei der Wolfspopulation in
Deutschland um den Westteil der baltisch-osteuropäischen Population. Mit einem
Gesamtbestand von 8.500 Tieren, davon 1.800 Tieren in Deutschland, ist deren günstiger
Erhaltungszustand gesichert.


3. Akzeptanzbestand durch Bund und Länder festlegen
Konflikte zwischen Wolf und Landnutzern sowie Weidetierhalten nehmen weiter zu. Zur
Vermeidung eines unkontrollierten Anstieges des Wolfsbestandes müssen Bund und Länder jetzt
einen spezifischen Akzeptanzbestand festgelegen.


4. Alle Länder müssen jetzt in Wolfsverordnungen eine effektive Wolfsregulierung ermöglichen
Der Bund hat mit seiner Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes im Frühjahr 2020 die
rechtliche Grundlage für einen Einstieg in die Entnahme von Einzeltieren bis hin zu Rudeln
geschaffen. Die Länder müssen diese Verordnungsermächtigung jetzt mit rechtssicheren
Regelungen für eine effektive Wolfsregulierung ausfüllen. Es ist Aufgabe der UMK, hierfür eine
Muster-Wolfsverordnung zu erarbeiten.


5. Der Wolf ist sowohl auf Bundes- wie auch auf Landesebene in das Jagdrecht aufzunehmen
Die FFH-Richtlinie erlaubt bereits jetzt eine Aufnahme des Wolfes in den Rechtskreis des
Jagdrechts bei Einhaltung des Schutzregimes. Das Jagdrecht bietet mit seinem bewährten
Reviersystem und seinen Regelungen zur Jagdausübung den geeigneteren Rechtsrahmen.


6. Die Länder müssen Präventionsmaßnahmen finanzieren und Wolfsrisse vollständig
entschädigen
Es sind vollumfassende Finanzmittel für rasch umsetzbare präventive Maßnahmen sowie für die
vollständige Entschädigung von Wolfsrissen zur Verfügung zu stellen, damit ein Akzeptanzbestand
finanzierbar ist.


7. Die Länder müssen eine unbürokratische Rissbewertung sicherstellen und zu Gunsten der
Geschädigten eine Beweislastumkehr einführen
Die derzeitige Praxis bei der Meldung von Wolfsrissen, dem Verfahren der Rissbegutachtung und
zur Kompensation von Schäden ist unzulänglich und grundlegend neu zu justieren. Zu Gunsten der
Geschädigten ist eine Beweislastumkehr einzuführen. Zukünftig muss eine zeitnahe
Entschädigung bereits dann erfolgen, wenn ein Wolfsriss nicht ausgeschlossen werden kann.


8. Der Bund muss die Spielräume des Art. 16 FFH-Richtlinie zur Entnahme von Wölfen vollständig
umsetzen
Die bisherige Umsetzung des Art. 16 FFH-Richtlinie geht zu Lasten der Landnutzer und
Weidetierhalter. Die Möglichkeiten zur Entnahme von Wölfen nach Art. 16 FFH-Richtlinie,
insbesondere des Abs. 1 Ziffer e), müssen jetzt vollständig umgesetzt werden.


9. Bund und Länder müssen die bereits jetzt bestehende Möglichkeit einer Schutzjagd im
nationalen Recht anerkennen
In anderen EU-Ländern wie Frankreich, Schweden und Finnland wird die von der EU auch jetzt
unter der Rechtslage nach Anhang IV der FFH-Richtlinie nicht beanstandete Praxis einer
Schutzjagd in der Abgrenzung zur Lizenzjagd bereits erfolgreich durchgeführt. Der Ansatz selbst
wurde auch seitens des Europäischen Gerichtshofes nicht bemängelt. Eine rechtssichere
Ausgestaltung ist somit auch in Deutschland möglich und muss von Bund und Ländern
schnellstmöglich umgesetzt werden.


10. Die Bundesregierung muss im Rahmen der deutschen Ratspräsidentschaft eine Initiative zur
Umstufung des Wolfes von Anhang IV in Anhang V der FFH-Richtlinie starten
Die Listen der FFH-Richtlinie von 1992 spiegeln nicht die zwischenzeitlich positive Entwicklung des
europaweiten Wolfsbestandes wider. Eine Überarbeitung der Listen mit einer Umstufung des
Wolfes von Anhang IV zu Anhang V ist zwingend erforderlich, um die rechtlichen und
tatsächlichen Voraussetzungen eines aktiven Bestandsmanagements in Zukunft sicherzustellen.


Das AFN hat einen konkreten „Handlungsvorschlag für ein praxisorientiertes aktives Wolfsmanagement“
vorgelegt, der jetzt umgesetzt werden muss und der hier abgerufen werden kann (https://www.forumnatur.
de/media/wolf_management_2.auflage.pdf).

 

Ihr BLW